Ein wichtiges Hindernis
für das Inkrafttreten des EU-Reformvertrages ist überwunden:
Tschechien bekommt vom EU-Gipfel eine Ausnahmeklausel, weil es befürchtet hatte,
der Vertrag und die in ihm verankerte
EU-Grundrechtecharta
ermögliche Rückgabeansprüche von Sudetendeutschen.
Die waren nach dem Zweiten Weltkrieg auf Grundlage der berühmt-berüchtigten
Beneš-Dekrete enteignet und
aus ihrer Heimat in der Tschechoslowakei vertrieben worden.
Doch Europa, das sollte und wollte ja mehr sein als
eine lukrative Gewinn-Veranstaltung für Koofmichs und Konsumenten. Europa, das wollte
sich zeigen als Wiege der Demokratie, als Heimat größter Kultur, mit der es die
Welt beschenkt hat, als einen Hort der Freiheit und des Rechts. So wurde der Weg
zur Europäischen Union beschritten, mit der Einladung an immer mehr Staaten, mit
jetzt 27 Mitgliedsländern und einer halben Milliarde Menschen.
Mit dem heiß umkämpften Reform-Vertrag von Lissabon
will Europa sich eine Art Grundgesetz geben, eine Verfassung auf dem Weg zu einer
demokratischen Institution, die mehr ist als eine Verwaltung mit Brüsseler Bürokratie
und einem Pseudo-Parlament. Die
Grundrechte-Charta,
die in vielem unserem Grundgesetz ähnelt, sichert in Europa „die unteilbaren und
universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der
Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.
Sie stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie (...) einen Raum
der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet.“ Das war ein Zitat.
Diese Grundrechte hat nun Tschechien gefürchtet und
nicht unterschreiben wollen. Sein exzentrischer Präsident Vaclav Klaus verweigerte
lange die Unterschrift unter den Lissabon-Vertrag und als letztes Argument führte
er ins Feld, die Grundrechte-Charta
ermögliche es mit ihrer Zusicherung des Rechts auf Eigentum und Entschädigung bei
Verlust, dass vertriebene Sudetendeutsche Eigentum in der alten Heimat von Tschechien
zurückfordern könnten. Er verlange, dass sein Land eine Ausnahmeregelung bekomme,
und das haben ihm die in Brüssel versammelten Regierungschefs nun auch zugesagt;
allerdings haben Deutsche, Österreicher und Ungarn dafür gesorgt, dass die unseligen,
das Unrecht der Vertreibung begründenden
Benesch-Dekrete nicht explizit
erwähnt werden. Außerdem meinen Juristen, die EU-Regeln könnten sowieso nicht rückwirkend
angewandt werden, es sei also alles bloß Show.
Aber was heißt denn bloß Show? Was Europa damit zeigt,
das ist ein beschämender Akt der Selbstaufgabe. Man relativiert die angeblich universalen
Grundrechte auf Druck eines Erpressers, der das fortdauernde Unrecht seines Landes
gegen das Grundrecht der Menschen in Europa stellt. Was sind denn Grundrechte wert,
die mal so oder mal so oder gar nicht gelten, die man nicht verteidigt gegen Politiker,
die sie nicht verstanden haben oder nur zu gut verstanden haben? Wie hieß noch EWG?
Einer wird gewinnen. Diesmal haben wir alle verloren.
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