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Kroatien beschließt demnächst Donauschwaben-Entschädigung
Im Herbst soll neues Gesetz kommen, das auch den nach Österreich Vertriebenen Restitutionsansprüche zugesteht
Von Manfred Maurer
Nach jahrelangem Tauziehen könnte es nun wirklich ernst werden mit der Entschädigung
der Donauschwaben durch Kroatien. Dem kroatischen Parlament liegt bereits die Novelle
des sogenannten Denationalisierungsgesetzes vor, die eine Entschädigung der nach
dem Zweiten Weltkrieg enteigneten und ins Ausland vertriebenen Donauschwaben ermöglichen
wird. „Das politische Klima ist jetzt gut und das Gesetz wird im Herbst verabschiedet“,
so die Vorsitzende der Landsmannschaft der Donauschwaben in Kroatien, Renata Trischler.
„Wir sind sehr froh dass die Sache endlich in Gang gekommen ist und dass wir ein
erfolgreiches Ende in Sicht haben.“
Noch etwas vorsichtiger ist der Obmann der
Donauschwaben in Oberösterreich: „Wir können Hoffnung schöpfen, aber nicht mehr“,
sagt Anton Ellmer eingedenk der jahrelangen Hinhaltetaktik Kroatiens. Auch der kroatische
Anwalt Eugen Zadravec, der mehrere Donauschwaben in Restitutionsverfahren vertritt,
verweist gegenüber dem VOLKSBLATT darauf hin, dass „bisher alle Bemühungen des Staates
in die Richtung gegangen, dass keine Entschädigung gezahlt wird“. Angesichts der
bereits vorliegenden Gesetzesnovelle ist der Advokat allerdings zuversichtlicher
geworden: „Jetzt habe ich die Hoffnung, dass doch etwas geschehen wird.“
Wenn das Gesetz beschlossen wird, werden vertriebene Donauschwaben bzw. deren
Nachkommen bis Ende 2012 Entschädigung für den durch die Enteignung erlittenen Vermögensverlust
beantragen können.
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